Inhalte des Arbeitsblatts
Übersicht aller Aufgaben und Lesetexte aus diesem Materialpaket.
Infoblatt / Fachtext
1. Der Berufsausbildungsvertrag – Dein Fundament
Der Start in deine Ausbildung zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten beginnt mit dem Berufsausbildungsvertrag. Er ist die rechtliche Grundlage für das gesamte Ausbildungsverhältnis und schafft Klarheit über die Rechte und Pflichten für dich und deinen Ausbildungsbetrieb. *Wichtige Inhalte nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG):** * Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung**: Was genau lernst du und wann? * Beginn und Dauer der Berufsausbildung**: In der Regel drei Jahre. * Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit**: Deine Arbeitsstunden pro Tag. * Dauer der Probezeit**: Meist zwischen einem und vier Monaten. * Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung**: Dein Gehalt. * Dauer des Urlaubs**: Dein Anspruch auf Erholungstage. * Voraussetzungen für eine Kündigung**: Unter welchen Bedingungen das Verhältnis beendet werden kann.
2. Schutz für junge Auszubildende: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Wenn du bei Beginn deiner Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt bist, schützt dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besonders. Es soll dich vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz bewahren. *Zentrale Regelungen:** * Arbeitszeit**: Nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. * Pausen**: Feste Pausenzeiten sind vorgeschrieben (z.B. 30 Min. bei mehr als 4,5 Std. Arbeit). * Nachtruhe**: In der Regel ist die Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr verboten (mit branchenspezifischen Ausnahmen). * Fünf-Tage-Woche**: Samstag, Sonntag und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen gibt es z.B. im Krankenhauswesen, aber nicht für eine reguläre Physiotherapiepraxis. * Gefährliche Arbeiten**: Arbeiten, die deine körperliche oder seelische Leistungsfähigkeit übersteigen, sind verboten.
3. Das Netz der Sozialversicherung
Als Arbeitnehmerin bist du Teil eines solidarischen Systems, das dich gegen große Lebensrisiken absichert: der Sozialversicherung. Die Beiträge zahlst du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber. | Versicherungszweig | Hauptleistung | |---|---| | **Krankenversicherung** | Übernimmt Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte. | | **Pflegeversicherung** | Leistet finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit. | | **Rentenversicherung** | Zahlt die Rente im Alter oder bei Erwerbsminderung. | | **Arbeitslosenversicherung** | Sichert dein Einkommen bei Verlust des Arbeitsplatzes (Arbeitslosengeld). | | **Unfallversicherung** | Greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Wird allein vom Arbeitgeber finanziert. |
4. Mitbestimmung: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die JAV ist das Sprachrohr für alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 Jahren in einem Betrieb. Sie vertritt eure Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. *Voraussetzungen für eine JAV-Wahl:** * Es gibt einen Betriebsrat im Betrieb. * Im Betrieb sind mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt, die entweder unter 18 Jahre alt oder in der Ausbildung und unter 25 Jahre alt sind. *Aufgaben der JAV:** * Überwachung der Einhaltung von Gesetzen (z.B. JArbSchG, BBiG) und Tarifverträgen. * Anregungen zur Verbesserung der Ausbildung geben. * Entgegennahme von Problemen und Beschwerden der Auszubildenden.
5. Tarifverträge und die Hierarchie der Rechtsquellen
Ein Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften (Vertreter der Arbeitnehmer) und Arbeitgeberverbänden (oder einzelnen Arbeitgebern) ausgehandelt. Er regelt wichtige Arbeitsbedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub oft besser als das Gesetz. Für das Arbeitsrecht gilt eine feste Rangfolge (Hierarchie) der Rechtsquellen. Eine niedrigere Regelung darf eine höhere nur verbessern, nicht verschlechtern (**Günstigkeitsprinzip**). 1. **Gesetze**: Die Basis für alle (z.B. BBiG, Kündigungsschutzgesetz). 2. **Tarifvertrag**: Gilt für eine ganze Branche oder ein Unternehmen. 3. **Betriebsvereinbarung**: Gilt nur für den jeweiligen Betrieb, zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossen. 4. **Arbeits-/Ausbildungsvertrag**: Deine individuelle Vereinbarung mit dem Betrieb.
Aufgabenstellung (6 Aufgaben)
- Ein Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Wesentliche Inhalte sind unter anderem die Dauer der täglichen ___, die Dauer der ___ und die Höhe der Ausbildungsvergütung.
- Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen minderjährige Auszubildende in einer Physiotherapiepraxis grundsätzlich auch an Sonntagen beschäftigt werden, wenn dafür ein anderer Wochentag frei bleibt.
- Ordne den fünf Zweigen der Sozialversicherung ihre jeweilige Hauptleistung korrekt zu.
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Wähle aus, welche Aussage zur Kündigung in dieser Situation korrekt ist.
Ein Auszubildender zum Physiotherapeuten befindet sich in der viermonatigen Probezeit. Der Praxisinhaber ist mit seiner Leistung unzufrieden.
- Der Arbeitgeber kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Eine Kündigung ist in der Probezeit für den Arbeitgeber gar nicht möglich.
- Der Arbeitgeber muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten.
- Eine Kündigung ist nur aus einem wichtigen Grund, z.B. Diebstahl, möglich.
- Beurteile, ob die Gründung einer JAV in dieser Praxis möglich ist. Begründe deine Antwort unter Nennung der gesetzlichen Voraussetzungen und nimm Stellung dazu, welche Vorteile eine JAV für die Auszubildenden in diesem Fall haben könnte.
In der Physiotherapiepraxis 'Top-Fit', in der du deine Ausbildung machst, gibt es 15 Angestellte, davon 6 Auszubildende unter 25 Jahren. Die Auszubildenden beschweren sich über unbezahlte Überstunden und mangelhafte Anleitung. Einige überlegen, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu gründen.
- Bringe die folgenden Rechtsquellen, die ein Arbeitsverhältnis regeln, in die richtige hierarchische Reihenfolge. Beginne mit der ranghöchsten Quelle.
- Gesetz
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Berufsausbildungsvertrag