Arbeitsblätter & Unterrichtsmaterial für Podologe
Erstellen Sie mit KI handlungsorientierte Arbeitsblätter, Infotexte und Lösungsbögen – exakt abgestimmt auf die 19 Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans.
Lernfelder für Podologe im Überblick
Wählen Sie ein Lernfeld aus, um direkt ein passgenaues Arbeitsblatt inklusive Fachinfotext und Lösungen zu generieren.
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 1 erstellenSprache und Schrifttum
Zeitrichtwert: 20 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 2 erstellenFachbezogene Physik und Chemie
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 3 erstellenAnatomie
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 4 erstellenPhysiologie
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 5 erstellenAllgemeine Krankheitslehre
Zeitrichtwert: 30 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 6 erstellenSpezielle Krankheitslehre
Zeitrichtwert: 250 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 7 erstellenHygiene und Mikrobiologie
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 8 erstellenErste Hilfe und Verbandtechnik
Zeitrichtwert: 30 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 9 erstellenPrävention und Rehabilitation
Zeitrichtwert: 30 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 10 erstellenPsychologie/Pädagogik/Soziologie
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 11 erstellenArzneimittellehre, Material- und Warenkunde
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 12 erstellenTheoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
Zeitrichtwert: 150 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 13 erstellenFußpflegerische Maßnahmen
Zeitrichtwert: 150 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 14 erstellenPodologische Behandlungsmaßnahmen
Zeitrichtwert: 400 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 15 erstellenPhysikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 16 erstellenPodologische Materialien und Hilfsmittel
Zeitrichtwert: 200 Stunden
Fach laut Stundentafel der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A "Theoretischer und praktischer Unterricht". Im Verordnungstext ist dieser Themenbereich nur mit Titel und Stundenzahl aufgeführt, ohne ausformulierte Lerninhalte/Lernziele.
Arbeitsblatt zu LF 17 erstellenZur freien Verfügung
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zur freien Verfügung stehende Stunden innerhalb des theoretischen und praktischen Unterrichts laut Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 PodAPrV), Abschnitt A. Im Verordnungstext nicht auf einzelne Themenbereiche aufgeschlüsselt oder inhaltlich beschrieben.
Arbeitsblatt zu LF 18 erstellenPraktische Ausbildung
Zeitrichtwert: 1000 Stunden
Praktische Ausbildung für Podologinnen oder Podologen. Praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen, in denen podologische Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden: 1. Fußpflegerische Maßnahmen 2. Podologische Behandlungsmaßnahmen 3. Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung 4. Podologische Materialien und Hilfsmittel Stunden insgesamt: 1.000. Davon sind mindestens 280 Stunden in einem unter ärztlicher Anleitung stehenden Praktikum in internistischen, in dermatologischen und in orthopädischen Kliniken oder entsprechenden Ambulanzen abzuleisten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mit den im Unterricht vermittelten Krankheitsbildern anschaulich bekannt gemacht und gleichzeitig die Verbindung zu den in der podologischen Behandlung zu berücksichtigenden Aspekten hergestellt werden. (Anlage 1 Abschnitt B PodAPrV)
Arbeitsblatt zu LF 19 erstellenHäufige Fragen zu Podologe
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