Arbeitsblätter & Unterrichtsmaterial für Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin für Radiologie
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Lernfelder für Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin für Radiologie im Überblick
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Kompetenzbereich I: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung sowie in der nuklearmedizinischen Diagnostik einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse
Zeitrichtwert: 700 Stunden
Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV (Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin/zum Medizinischen Technologen für Radiologie); der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Kompetenzbereichsbeschreibung hinaus.
Arbeitsblatt zu LF 1 erstellenKompetenzbereich II: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der Therapie mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse
Zeitrichtwert: 300 Stunden
Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV; der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte.
Arbeitsblatt zu LF 2 erstellenKompetenzbereich III: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung von Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit einschließlich Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierender Strahlung und in der Therapie mit ionisierender Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen
Zeitrichtwert: 1000 Stunden
Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV; der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte.
Arbeitsblatt zu LF 3 erstellenKompetenzbereich IV: Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln im beruflichen Handlungsfeld und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte
Zeitrichtwert: 200 Stunden
Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV; der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte.
Arbeitsblatt zu LF 4 erstellenKompetenzbereich V: Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen
Zeitrichtwert: 160 Stunden
Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV; der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte.
Arbeitsblatt zu LF 5 erstellenStunden zur freien Verteilung
Zeitrichtwert: 240 Stunden
Für die Schule frei verfügbare Unterrichtsstunden laut Stundentafel Anlage 5 Teil B MTAPrV, keinem einzelnen Kompetenzbereich zugeordnet.
Arbeitsblatt zu LF 6 erstellenOrientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV (zu § 4 Absatz 2 und 3 und § 5 Absatz 1), ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.
Arbeitsblatt zu LF 7 erstellenEinsatzgebiet Radiologie entspricht: KB I, KB III, KB IV, KB V
Zeitrichtwert: 700 Stunden
Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, verweist auf die Kompetenzbereiche (KB) aus Anlage 2/Anlage 5; ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.
Arbeitsblatt zu LF 8 erstellenEinsatzgebiet Strahlentherapie entspricht: KB II, KB III, KB IV, KB V
Zeitrichtwert: 400 Stunden
Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, verweist auf die Kompetenzbereiche (KB) aus Anlage 2/Anlage 5; ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.
Arbeitsblatt zu LF 9 erstellenEinsatzgebiet Nuklearmedizin entspricht: KB I, KB II, KB III, KB IV, KB V
Zeitrichtwert: 300 Stunden
Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, verweist auf die Kompetenzbereiche (KB) aus Anlage 2/Anlage 5; ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.
Arbeitsblatt zu LF 10 erstellenInterprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen (davon mindestens 80 Stunden in der Pflege)
Zeitrichtwert: 160 Stunden
Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.
Arbeitsblatt zu LF 11 erstellenStunden zur freien Verteilung (praktische Ausbildung)
Zeitrichtwert: 320 Stunden
Für die praktische Ausbildung frei verfügbare Stunden laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, keinem einzelnen Einsatzgebiet zugeordnet.
Arbeitsblatt zu LF 12 erstellenHäufige Fragen zu Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin für Radiologie
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