Berufsschule & Duale Ausbildung

Arbeitsblätter & Unterrichtsmaterial für Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin für Radiologie

Erstellen Sie mit KI handlungsorientierte Arbeitsblätter, Infotexte und Lösungsbögen – exakt abgestimmt auf die 12 Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans.

Rahmenlehrplan
12 Lernfelder
Regeldauer
3 Jahre
Zuständigkeit
Duale Ausbildung
Lehrplankonform
KMK & BIBB

Lernfelder für Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin für Radiologie im Überblick

Wählen Sie ein Lernfeld aus, um direkt ein passgenaues Arbeitsblatt inklusive Fachinfotext und Lösungen zu generieren.

Lernfeld 1
Theoretischer und praktischer Unterricht (Berufsfachschule) – Anlage 5 Teil B

Kompetenzbereich I: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung sowie in der nuklearmedizinischen Diagnostik einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse

Zeitrichtwert: 700 Stunden

Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV (Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin/zum Medizinischen Technologen für Radiologie); der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Kompetenzbereichsbeschreibung hinaus.

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Lernfeld 2
Theoretischer und praktischer Unterricht (Berufsfachschule) – Anlage 5 Teil B

Kompetenzbereich II: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der Therapie mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse

Zeitrichtwert: 300 Stunden

Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV; der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte.

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Lernfeld 3
Theoretischer und praktischer Unterricht (Berufsfachschule) – Anlage 5 Teil B

Kompetenzbereich III: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung von Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit einschließlich Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierender Strahlung und in der Therapie mit ionisierender Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen

Zeitrichtwert: 1000 Stunden

Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV; der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte.

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Lernfeld 4
Theoretischer und praktischer Unterricht (Berufsfachschule) – Anlage 5 Teil B

Kompetenzbereich IV: Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln im beruflichen Handlungsfeld und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte

Zeitrichtwert: 200 Stunden

Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV; der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte.

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Lernfeld 5
Theoretischer und praktischer Unterricht (Berufsfachschule) – Anlage 5 Teil B

Kompetenzbereich V: Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen

Zeitrichtwert: 160 Stunden

Kompetenzbereich amtlich definiert in Anlage 2 MTAPrV; der Titel ist zugleich der vollständige Kompetenzbereichs-Wortlaut aus der Stundentafel. Zeitrichtwert laut Anlage 5 Teil B MTAPrV (zu § 3 Absatz 2), ohne zusätzliche im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte.

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Lernfeld 6
Theoretischer und praktischer Unterricht (Berufsfachschule) – Anlage 5 Teil B

Stunden zur freien Verteilung

Zeitrichtwert: 240 Stunden

Für die Schule frei verfügbare Unterrichtsstunden laut Stundentafel Anlage 5 Teil B MTAPrV, keinem einzelnen Kompetenzbereich zugeordnet.

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Lernfeld 7
Praktische Ausbildung – Anlage 6 Teil B

Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung

Zeitrichtwert: 120 Stunden

Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV (zu § 4 Absatz 2 und 3 und § 5 Absatz 1), ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.

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Lernfeld 8
Praktische Ausbildung – Anlage 6 Teil B

Einsatzgebiet Radiologie entspricht: KB I, KB III, KB IV, KB V

Zeitrichtwert: 700 Stunden

Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, verweist auf die Kompetenzbereiche (KB) aus Anlage 2/Anlage 5; ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.

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Lernfeld 9
Praktische Ausbildung – Anlage 6 Teil B

Einsatzgebiet Strahlentherapie entspricht: KB II, KB III, KB IV, KB V

Zeitrichtwert: 400 Stunden

Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, verweist auf die Kompetenzbereiche (KB) aus Anlage 2/Anlage 5; ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.

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Lernfeld 10
Praktische Ausbildung – Anlage 6 Teil B

Einsatzgebiet Nuklearmedizin entspricht: KB I, KB II, KB III, KB IV, KB V

Zeitrichtwert: 300 Stunden

Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, verweist auf die Kompetenzbereiche (KB) aus Anlage 2/Anlage 5; ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.

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Lernfeld 11
Praktische Ausbildung – Anlage 6 Teil B

Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen (davon mindestens 80 Stunden in der Pflege)

Zeitrichtwert: 160 Stunden

Einsatzgebiet der praktischen Ausbildung laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, ohne im Verordnungstext separat ausformulierte Lerninhalte über die Bezeichnung des Einsatzgebiets hinaus.

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Lernfeld 12
Praktische Ausbildung – Anlage 6 Teil B

Stunden zur freien Verteilung (praktische Ausbildung)

Zeitrichtwert: 320 Stunden

Für die praktische Ausbildung frei verfügbare Stunden laut Stundentafel Anlage 6 Teil B MTAPrV, keinem einzelnen Einsatzgebiet zugeordnet.

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Häufige Fragen zu Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin für Radiologie

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