Arbeitsblätter & Unterrichtsmaterial für Ergotherapeut
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Lernfelder für Ergotherapeut im Überblick
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Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs - 1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat - 1.3 Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen - 1.4 Ergotherapeutengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens und ihre Abgrenzung zueinander - 1.5 Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung von Bedeutung sind - 1.6 Einführung in das Arbeits- und Arbeitsschutzrecht - 1.7 Einführung in das Sozial- und Rehabilitationsrecht - 1.8 Einführung in das Krankenhaus- und Seuchenrecht sowie das Arznei- und Betäubungsmittelrecht - 1.9 Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind; Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten, Datenschutz - 1.10 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland
Arbeitsblatt zu LF 1 erstellenFachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 2.1 Einführung in die fachbezogene Terminologie - 2.2 Berichten und Beschreiben - 2.3 Beurteilen und Charakterisieren - 2.4 Referieren und Argumentieren - 2.5 Einführung in die Statistik und fachbezogene Anwendung - 2.6 Fachenglisch - 2.7 Benutzung und Auswertung von deutscher und fremdsprachiger Fachliteratur - 2.8 Erarbeiten einer schriftlichen Abhandlung auf der Grundlage einer Problemuntersuchung
Arbeitsblatt zu LF 2 erstellenGrundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene
Zeitrichtwert: 30 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 3.1 Gesundheit und ihre Einflußfaktoren - 3.2 Gesundheit und Lebensalter - 3.3 Maßnahmen der Gesundheitsförderung - 3.4 Allgemeine Hygiene, Individualhygiene und Umweltschutz - 3.5 Krankheitserreger und übertragbare Krankheiten - 3.6 Desinfektion und Sterilisation
Arbeitsblatt zu LF 3 erstellenBiologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie
Zeitrichtwert: 180 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 4.1 Zelle, Zellstoffwechsel und Zellvermehrung - 4.2 Vererbungslehre, Humangenetik und Gentechnologie - 4.3 Strukturelemente, Richtungsbezeichnungen und Körperorientierungen - 4.4 Stütz- und Bewegungsapparat - 4.5 Herz- und Blutgefäßsystem - 4.6 Atmungssystem - 4.7 Verdauungssystem - 4.8 Urogenitalsystem - 4.9 Nervensystem und Sinnesorgane - 4.10 Haut und Hautanhangsorgane - 4.11 Endokrinologisches System
Arbeitsblatt zu LF 4 erstellenAllgemeine Krankheitslehre
Zeitrichtwert: 30 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 5.1 Gesundheit, Krankheit, Krankheitsursachen, Krankheitszeichen, Krankheitsverlauf - 5.2 Pathologie der Zelle, Wachstum und seine Störungen, Entwicklungsstörungen - 5.3 Örtliche und allgemeine Kreislaufstörungen, Blutungen - 5.4 Entzündungen, Ödeme, Erkrankungen des Immunsystems
Arbeitsblatt zu LF 5 erstellenSpezielle Krankheitslehre einschließlich diagnostischer, therapeutischer, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie psychosozialer Aspekte
Zeitrichtwert: 280 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 6.1 Orthopädie - 6.2 Rheumatologie - 6.3 Innere Medizin und Geriatrie - 6.4 Chirurgie/Traumatologie - 6.5 Onkologie - 6.6 Neurologie einschließlich der neuropsychologischen Störungen - 6.7 Psychosomatik - 6.8 Psychiatrie/Gerontopsychiatrie - 6.9 Kinder- und Jugendpsychiatrie einschließlich der Grundlagen der Normalentwicklung - 6.10 Pädiatrie und Neuropädiatrie einschließlich der intrauterinen und der statomotorischen Entwicklungen
Arbeitsblatt zu LF 6 erstellenArzneimittellehre
Zeitrichtwert: 20 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 7.1 Herkunft, Bedeutung und Wirkung von Arzneimitteln - 7.2 Arzneiformen und ihre Verabreichung - 7.3 Umgang mit Arzneimitteln - 7.4 Arzneimittelgruppen und Zuordnung ausgewählter Arzneimittel - 7.5 Grundkenntnisse der Pharmakologie und Toxikologie
Arbeitsblatt zu LF 7 erstellenGrundlagen der Arbeitsmedizin
Zeitrichtwert: 30 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 8.1 Arbeitsphysiologie - 8.2 Ergonomie - 8.3 Arbeitsplatzbedingungen - 8.4 Arbeitsplatzanalyse - 8.5 Gewerbehygiene - 8.6 Berufsbelastungen und Berufserkrankungen
Arbeitsblatt zu LF 8 erstellenErste Hilfe
Zeitrichtwert: 20 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 9.1 Allgemeines Verhalten bei Notfällen - 9.2 Erstversorgung von Verletzten - 9.3 Blutstillung und Wundversorgung - 9.4 Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung - 9.5 Versorgung von Knochenbrüchen - 9.6 Transport von Verletzten - 9.7 Verhalten bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen
Arbeitsblatt zu LF 9 erstellenPsychologie und Pädagogik
Zeitrichtwert: 210 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 10.1 Grundbegriffe und Grundfragen derPädagogik - 10.1.1 Notwendigkeit und Möglichkeit von Erziehung und Lernen - 10.1.2 Lehren und Lernen im pädagogischen Bezug - 10.1.3 Funktion von Erziehungszielen - 10.1.4 Erziehungsmaßnahmen und Erziehungsstile - 10.1.5 Pädagogische Aspekte der therapeutischen Arbeit - 10.2 Grundbegriffe und Grundfragen der Psychologie - 10.3 Allgemeine und Entwicklungspsychologie - 10.3.1 Hauptperioden der kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung - 10.3.2 Denken und Sprache - 10.3.3 Lernen einschließlich soziales Lernen - 10.3.4 Motivationen und Emotionen - 10.3.5 Pädagogische Konsequenzen und ergotherapeutische Ansätze einschließlich praktischer Übungen - 10.4 Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie - 10.4.1 Persönlichkeitsmodelle - 10.4.2 Personenwahrnehmung - 10.4.3 Interaktion in Gruppen - 10.4.4 Einstellungen - 10.4.5 Pädagogische Konsequenzen und ergotherapeutische Ansätze einschließlich praktischer Übungen - 10.5 Grundbegriffe der Psychotherapie - 10.5.1 Pädagogische Konsequenzen und Bedeutung für die Ergotherapie - 10.6 Arbeits- und Betriebspsychologie; Organisationspsychologie; berufliche Sozialisation aus soziologischer und psychologischer Sicht - 10.6.1 Bedeutung und Funktion der Arbeit in der Gesellschaft - 10.6.2 Arbeit und Persönlichkeitsentwicklung - 10.6.3 Personale Schwierigkeiten im Arbeits- und Anpassungsprozeß - 10.6.4 Grundlagen der Organisationspsychologie - 10.6.5 Arbeit und Behinderung
Arbeitsblatt zu LF 10 erstellenBehindertenpädagogik
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 11.1 Geschichte der Behindertenpädagogik - 11.2 Systematik der Behinderungen - 11.3 Familie und Behinderung - 11.4 Sonderpädagogische Diagnostik - 11.5 Ergotherapeutische Aufgaben
Arbeitsblatt zu LF 11 erstellenMedizinsoziologie und Gerontologie
Zeitrichtwert: 70 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 12.1 Medizinsoziologie - 12.1.1 Naturwissenschaftliches und sozialwissenschaftliches Krankheitsverständnis - 12.1.2 Institutssoziologie und Rollensoziologie - 12.1.3 Gesellschaftliche Bewertung von chronischer Krankheit und Behinderung - 12.1.4 Verarbeitung und Bewältigung von Krankheit und Behinderung - 12.2 Gerontologie - 12.2.1 Alterstheorien - 12.2.2 Ansprüche, Möglichkeiten und Grenzen im Alter, Glaubens- und Sinnfragen - 12.2.3 Veränderung der Rollen, Selbst- und Fremdbilder im Alter - 12.2.4 Veränderung der geistigen Fähigkeiten
Arbeitsblatt zu LF 12 erstellenHandwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien
Zeitrichtwert: 500 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 13.1 Material- und Werkzeugkunde - 13.2 Arbeitstechniken - 13.2.1 Konstruktiv strukturierende Elemente - 13.2.2 Gestalterisch kreative Elemente - 13.3 Arbeitsprozesse - 13.3.1 Einfache und komplexe Aufgabenstellungen - 13.3.2 Einzelarbeit und Gruppenarbeit - 13.3.3 Arbeiten nach Anleitung und freies Planen - 13.3.4 Selbständige Erarbeitung einer Technik - 13.3.5 Manuelle und maschinelle Arbeit - 13.4 Arbeitsorganisation einschließlich Planung, Vorbereitung, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie - 13.5 Therapeutische Anwendung der Techniken und Patientenanleitung, Kriterien für die Therapierelevanz einer handwerklichen Technik
Arbeitsblatt zu LF 13 erstellenSpiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien
Zeitrichtwert: 200 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 14.1 Spiele und ihr therapeutischer Einsatz - 14.1.1 Selbsterarbeitete und adaptierte Spiele - 14.2 Rollstühle, Hilfsmittel und Schienen - 14.2.1 Grundkenntnisse über Hilfsmittel und Rollstühle - 14.2.2 Selbsterfahrung mit Hilfsmitteln und Rollstühlen - 14.2.3 Herstellung und Adaption von Hilfsmitteln - 14.2.4 Schienenkunde - 14.2.5 Schienenherstellung, Veränderung standardisierter Schienen - 14.3 Technische Medien und ihr Einsatz - 14.3.1 Audiovisuelle Medien und ihre therapeutische Bedeutung - 14.3.2 Grundlagen der Computertechnik - 14.3.3 EDV und ergotherapeutische Dokumentation - 14.3.4 Ergotherapeutisch relevante Software und ihre Anwendung - 14.3.5 Adaption von elektronischen Hilfen für die Arbeit am Computer und ihre therapeutische Anwendung
Arbeitsblatt zu LF 14 erstellenGrundlagen der Ergotherapie
Zeitrichtwert: 140 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 15.1 Bedeutung medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlagen für die Ergotherapie - 15.2 Konzeptionelle Modelle der Ergotherapie - 15.3 Selbstwahrnehmung - 15.4 Lernen über Handeln, handlungstheoretische Ansätze - 15.5 Vermittlung und Anleitung - 15.6 Grundlagen therapeutischer Arbeit mit Gruppen - 15.7 Einführung in die klientenzentrierte Gesprächsführung - 15.8 Therapeutisches Handeln - 15.9 Therapeutische Rolle und Persönlichkeit - 15.10 Unterstützung, Beratung und Einbeziehung von Angehörigen in die Therapie - 15.11 Grundlagen der Qualitätssicherung; Struktur, Prozeß- und Ergebnisqualität - 15.12 Schlüsselqualifikationen für die Teamarbeit
Arbeitsblatt zu LF 15 erstellenMotorisch-funktionelle Behandlungsverfahren
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 16.1 Theoretische Grundlagen - 16.1.1 Funktionelle Bewegungslehre - 16.1.2 Körperliche Beeinträchtigung und deren psychische Ursachen und Folgen - 16.2 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation - 16.2.1 Standardisierte Testverfahren, beobachtende Verfahren - 16.2.2 Sicht- und Tastbefund, Muskelfunktionsprüfung, Sensibilitätsprüfung, Gelenkmessung - 16.2.3 Bewegungsanalyse - 16.3 Methoden und Durchführungsmodalitäten - 16.3.1 Gelenkmobilisation - 16.3.2 Muskelkräftigung - 16.3.3 Koordinationstraining - 16.3.4 Belastungstraining - 16.3.5 Sensibilitätstraining
Arbeitsblatt zu LF 16 erstellenNeurophysiologische Behandlungsverfahren
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 17.1 Theoretische Grundlagen der sensomotorischen Entwicklung und sensorische Integration - 17.2 Verständnis der Wahrnehmungsprozesse - 17.3 Neurophysiologische Behandlungskonzepte im Überblick - 17.4 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation - 17.4.1 Bewegungs- und Entwicklungsanalyse, Reflexstatus - 17.4.2 Standardisierte Testverfahren und klinische Beobachtung - 17.5 Methoden und Durchführungsmodalitäten - 17.5.1 Grundlagen verschiedener Behandlungskonzepte, wie nach Bobath, Affolter, Ayres, Perfetti - 17.5.2 Praktische Anwendung bei Kindern und Erwachsenen
Arbeitsblatt zu LF 17 erstellenNeuropsychologische Behandlungsverfahren
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 18.1 Theoretische Grundlagen - 18.1.1 Neuropsychologische Funktionen und Störbilder - 18.1.2 Funktionelle Bedeutung der höheren kortikalen Funktionen des Menschen - 18.1.3 Unterschiede bei erworbenen und angeborenen Schädigungen - 18.2 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation - 18.2.1 Standardisierte Testverfahren, beobachtende Verfahren, computergesteuerte Meßverfahren - 18.2.2 Ergotherapeutische Funktionsanalysen und Testverfahren - 18.3 Methoden und Durchführungsmodalitäten - 18.3.1 Hirnleistungstraining - 18.3.2 Training der Kulturtechniken - 18.3.3 Realitätsorientierungstraining - 18.3.4 Geistiges Aktivierungstraining
Arbeitsblatt zu LF 18 erstellenPsychosoziale Behandlungsverfahren
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 19.1 Theoretische Grundlagen - 19.1.1 Individualgenetisch deutende Verfahren - 19.1.2 Kommunikativ spiegelnde Verfahren - 19.1.3 Lerntheoretisch trainierende Verfahren - 19.1.4 Theorie zur Gruppendynamik - 19.1.5 Multidimensionale Krankheits- und Therapiekonzepte von Psychosen - 19.2 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation - 19.2.1 Erhebung und Auswertung von Informationen; sozial Anamnese - 19.2.2 Verhaltensbeobachtung auf der Handlungs- und Beziehungsebene sowie im individuellen Ausdruck - 19.2.3 Analyse und Gewichtung der Prozesse, ihrer Resultate und Produkte - 19.3 Methoden und Durchführungsmodalitäten - 19.3.1 Symptombezogen-regulierende Methoden - 19.3.2 Subjektbezogen-ausdruckszentrierte Methoden - 19.3.3 Soziozentriert-interaktionelle Methoden - 19.3.4 Kompetenzzentrierte, lebenspraktische und alltagsorientierte Methoden - 19.3.5 Wahrnehmungsbezogene und handlungsorientierte Methoden - 19.3.6 Einbeziehung von angrenzenden psychotherapeutisch orientierten Methoden
Arbeitsblatt zu LF 19 erstellenArbeitstherapeutische Verfahren
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 20.1 Theoretische Grundlagen - 20.1.1 Historische Ansätze und Entwicklungen der Arbeitstherapie - 20.1.2 Relevante Ansätze, insbesondere aus der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Verhaltenstherapie und Handlungstheorie - 20.1.3 Ergonomie; Arbeitsplatzgestaltung - 20.1.4 Analyse realer Arbeitsbedingungen für den Einsatz von Behinderten - 20.2 Aufbau und Struktur einer Arbeitstherapie im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich - 20.3 Arbeitstherapie als Element der medizinischen, psychosozialen und beruflichen Rehabilitation - 20.4 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation - 20.4.1 Anforderungs- und Leistungsprofile - 20.4.2 Test- und Analyseverfahren - 20.4.3 Berufs- und Arbeitsanamnese - 20.4.4 Individuelle Arbeitsplatzanalyse - 20.4.5 Beobachten des Arbeitsverhaltens - 20.4.6 Beurteilen des Arbeitsverhaltens und Aussagen zur künftigen Leistungsfähigkeit - 20.5 Methoden und Durchführungsmodalitäten - 20.5.1 Förderung von instrumentellen und sozioemotionalen Fertigkeiten - 20.5.2 Stufenweise Förderung in Trainingsgruppen bis zur Wiederaufnahme der Arbeit - 20.5.3 Differenzierte Arbeitstherapieangebote in den verschiedenen medizinischen Bereichen, praktische Umsetzung und Gestaltung
Arbeitsblatt zu LF 20 erstellenAdaptierende Verfahren in der Ergotherapie
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 21.1 Theoretische Grundlagen - 21.1.1 Bedeutung von Selbständigkeit und Lebensqualität - 21.1.2 Analyse und Anforderungen im Alltag - 21.1.3 Kriterien zu Funktionstraining und Kompensationstechniken - 21.1.4 Hilfsmittel- und Rollstuhlversorgung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, der Kostenregelung und des Verordnungsweges - 21.2 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation - 21.2.1 Standardisierte Testverfahren, beobachtende Verfahren - 21.2.2 Ergotherapeutische Funktionsanalyse - 21.3 Methoden, Durchführungsmodalitäten - 21.3.1 Funktionstraining und Entwicklung von Kompensationsmöglichkeiten zur Verbesserung von Aktivitäten des täglichen Lebens - 21.3.2 Beratung, Vergabe und Anleitung beim Einsatz spezifischer Hilfsmittel und Rollstühle unter Berücksichtigung der Kostenregelung - 21.3.3 Funktionstraining bei Prothesen und Schienen - 21.3.4 Gelenkschutzunterweisung - 21.3.5 Beratung und Adaption zur Wohnraumanpassung und Arbeitsplatzanpassung
Arbeitsblatt zu LF 21 erstellenPrävention und Rehabilitation
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Themenbereich/Fach laut Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1, Abschnitt A: "Theoretischer und praktischer Unterricht") der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV). Der Verordnungstext enthält zu diesem Fach keine ausformulierten Lernziele (Ziele-Prosatext), sondern nur die folgende tabellarische Gliederung der Teilthemen laut Anlage 1: - 22.1 Theoretische Grundlagen der Prävention und praktische Anwendung - 22.2 Einsatz ergotherapeutischer Verfahren in der Prävention; praktische Anwendung - 22.3 Theoretische Grundlagen der Rehabilitation - 22.4 Einführung in die Rehabilitationspsychologie - 22.5 Ziele der Rehabilitation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Behinderungen - 22.6 Einrichtungen und Dienste der Rehabilitation - 22.7 Rehabilitationsplanung im interdisziplinären Team - Zur Verteilung auf die Fächer 1-22 250 - Stundenzahl insgesamt 2.700
Arbeitsblatt zu LF 22 erstellenHäufige Fragen zu Ergotherapeut
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