Inhalte des Arbeitsblatts
Übersicht aller Aufgaben und Lesetexte aus diesem Materialpaket.
Infoblatt / Fachtext
1. Sachversicherungen: Schutz für dein Eigentum
Sachversicherungen schützen dein persönliches Eigentum vor finanziellen Schäden. Hier die wichtigsten im Überblick: * **Kaskoversicherungen (Auto):** * **Teilkaskoversicherung:** Deckt genau definierte Schäden am eigenen Fahrzeug, z.B. durch Diebstahl, Elementarereignisse (Hochwasser, Hagel), Feuer, Glasbruch, Vandalenakte, Kollision mit Tieren oder Marder. Sie zahlt _nicht_ bei selbst verschuldeten Kollisionen. * **Vollkaskoversicherung:** Deckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Bei Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt. Bei Leasingfahrzeugen ist sie oft Pflicht. * **Gebäudeversicherung:** Obligatorisch in den meisten Kantonen für Haus- oder Eigentumswohnungsbesitzer. Deckt Schäden an Gebäuden und deren Bestandteilen durch Wasser, Feuer und Elementarereignisse. * **Hausratversicherung:** Deckt Schäden an beweglichen Gegenständen in deinem Haus oder deiner Wohnung, verursacht durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Diebstahl. Im Brandfall werden zerstörte Gegenstände zum Neuwert ersetzt. * **Wichtig: Unterversicherung vermeiden!** Wenn die versicherte Summe kleiner ist als der tatsächliche Neuwert des gesamten Hausrats, werden Leistungen im Schadensfall im Verhältnis zur Unterversicherung gekürzt. Es lohnt sich nicht, hier Prämien zu sparen.
2. Haftpflichtversicherungen: Schutz vor fremden Schäden
Wer einer Drittperson Schaden zufügt, haftet dafür (OR 41). Haftpflichtversicherungen übernehmen in solchen Fällen die entstandenen Schäden an Drittpersonen und/oder deren Sachen. * **Motorfahrzeughaftpflichtversicherung:** In der Schweiz obligatorisch. Übernimmt die finanziellen Folgen von Schäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum zufügst. * **Selbstbehalte:** Es gibt unterschiedliche Selbstbehalte: * **Junglenker:** Unter 25 Jahre alt, meist 1000 Franken. * **Neulenker:** Über 25 Jahre, aber weniger als zwei Jahre im Besitz des Führerausweises, meist 500 Franken. * **Übrige Lenker:** Über 25 Jahre und mindestens zwei Jahre im Besitz des Führerscheins, meist kein Selbstbehalt. * **Regressrecht:** Hat der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt (z.B. Fahren unter Alkohol, Überfahren von Rotlicht), muss die Versicherung zwar Geschädigte auszahlen, kann aber später einen Teil des Geldes vom Verursacher zurückfordern. * **Bonus-Malus-Regelung:** Unfallfreies Fahren wird mit Prämienreduktion (**Bonus**) belohnt. Unfallverursacher werden hochgestuft und zahlen höhere Prämien (**Malus**). Eine Bonusschutzversicherung kann den Bonus schützen. * **Rechtsschutzversicherung:** Kann sinnvoll sein, um sich gegen hohe Prozesskosten abzusichern. Sie übernimmt Abklärungen, stellt und bezahlt einen Anwalt und deckt Prozesskosten, z.B. nach einem Autounfall zur Klärung der Schuldfrage.
Aufgabenstellung (7 Aufgaben)
- Welcher der folgenden Schäden wird **nicht** von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt?
- Schäden durch Hagel
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Selbst verschuldete Kollisionsschäden
- Glasbruch
- Ist eine Vollkaskoversicherung für ein Auto mit sehr geringem Zeitwert immer sinnvoll? Begründe kurz deine Antwort.
- Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Schweizer Kantonen ___.
- Erkläre den Begriff "**Unterversicherung**" im Zusammenhang mit der Hausratversicherung und nenne eine mögliche Konsequenz.
- Ab welchem Alter gilt man in der Regel **nicht mehr** als Junglenker bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bezüglich des Selbstbehalts?
- 20 Jahre
- 25 Jahre
- 30 Jahre
- Keine Altersgrenze, nur Fahrpraxis ist relevant
- Was bedeutet das **Regressrecht** einer Versicherung und nenne zwei Beispiele für grobe Fahrlässigkeit, die zu einem Regress führen können.
- Wer unfallfrei fährt, wird bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Prämienreduktion (___) belohnt, während Unfallverursacher eine höhere Prämie (___) bezahlen müssen.