Wirtschaft
Klasse 12

Versicherungen im Alltag: Dein Schutz vor unliebsamen Überraschungen

5.1 Sachversicherungen Sachversicherungen beziehen sich auf das persönliche Eigentum. Kaskoversicherungen beim Auto Teilkaskoversicherung Vollkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung deckt genau definierte Schäden am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl, Elementarereignisse (wie Hochwasser, Hagel oder Schneerutsche), Feuer, Glasbruch, Vandalenakte, Kollision mit Tieren, mutwillige Beschädigungen, Marder. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich zur Teilkaskoversicherung weitere Schäden, z. B. auch selbst verschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt. Für ein Auto mit geringem Wert ist eine Vollkaskoversicherung also nicht sinnvoll, weil die Prämien sehr teuer sind. Bei geleasten Fahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung meistens Pflicht. Rechtsschutzversicherung Bei einem Autounfall ist die Höhe des selbst zu tragenden Eigenschadens von der Höhe des Verschuldens abhängig. Wie gross dieses ausfällt, ist nicht immer einfach zu bemessen und erfordert deshalb oft eine richterliche Beurteilung. Da Prozesskosten teuer sind, kann es ratsam sein, sich dagegen mit einer Rechtsschutzversicherung abzusichern. Leistungen der Rechtsschutzversicherung • Übernimmt Abklärungen und Expertisen • Bezahlt und stellt einen Anwalt • Übernimmt die Prozesskosten. Gebäude- und Hausratversicherung Als Besitzerin oder Besitzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung benötigen Sie eine Gebäudeversicherung. In den meisten Kantonen ist diese obligatorisch. Die Versicherung kommt für Schäden an Gebäuden und deren Bestandteilen auf. Die Grunddeckung umfasst Schäden durch Wasser, Feuer und Elementarereignisse. Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Diebstahl in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung entstehen. Im Brandfall werden alle zerstörten Gegenstände zum Neuwert ersetzt. Bei allen Hausratversicherungen ist es wichtig, dass man der Versicherungs gesellschaft den exakten Neuwert der versicherten Gegenstände mitteilt. Ist die versicherte Summe kleiner als der Wert der Dinge, die man besitzt, entsteht eine sogenannte Unterversicherung. Jegliche Leistungen der Versicherung werden dann im Schadensfall im Verhältnis zur Unterversicherung gekürzt. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Gebäudeversicherung Hausratversicherung Unterversicherung Beispiel zur Unterversicherung (Schadensrechnung) Wert im Versicherungsvertrag Tatsächlicher Wert Schaden durch Zimmerbrand Versicherung bezahlt 3/ 5 des Schadens Fr. 30 000.– Fr. 50 000.– Fr. 15 000.– Fr. 9 000.– Nicht gedeckter Schaden Fr. 6 000.– Es lohnt sich also nicht, über den Versicherungswert Prämien zu sparen, zumal diese ohnehin sehr niedrig sind. 5.2 Haftpflichtversicherungen Wer einer Drittperson Schaden zufügt, haftet dafür (OR 41). Haftpflichtversicherungen decken in solchen Fällen die entstandenen Schäden, die man Drittpersonen und/ oder deren Sachen zugefügt hat. In der Schweiz gibt es eine Vielzahl solcher Versicherungen. Drittpersonen Selber gilt man als Erstperson. Bei Angehörigen und Personen, die im selben Haushalt leben, spricht man von Zweitpersonen. Demnach gelten alle anderen Personen als Drittpersonen. Motorfahrzeughaftpflichtversicherung Schäden an Dritten Nummernschild SVG 63 Selbstbehalte Fahrlässigkeit Regress Grundsätzlich gilt im Strassenverkehr: Wer anderen Schaden zufügt, ist für die Folgen verantwortlich (Kausalhaftung). Dies kann schnell sehr teuer werden, besonders wenn Personen verletzt oder getötet werden. Damit die Geschädigten in allen Fällen ihre berechtigten Ansprüche einfordern können, hat der Staat Fahrzeughaftpflichtversicherungen für obligatorisch erklärt. Die Haftpflichtversicherungen übernehmen die Folgen der Schäden, welche anderen zugefügt werden. Autofahrer und Motorradfahrer können ihr Nummernschild nur einlösen, wenn sie nachweisen können, dass sie auch eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Es werden Selbstbehalte für drei Arten von Lenkern unterschieden: − Junglenker: Als Junglenker gilt, wer noch nicht 25 Jahre alt ist. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 1000 Franken. − Neulenker: Hier sind Lenker gemeint, die über 25 Jahre alt sind, aber noch nicht zwei Jahre lang im Besitz eines Führerausweises sind. Der Lernfahrausweis gilt nicht als Führerausweis. Der Selbstbehalt für Neulenker beträgt in der Regel 500 Franken. − übrige Lenker: Sie sind beim Schadensereignis älter als 25 und sind seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins. In der Regel wird kein Selbstbehalt erhoben. Falls der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt hat, muss die Versicherungsgesellschaft zwar die Geschädigten auszahlen, darf das Geld aber später teilweise zurückfordern. Als grob fahrlässig gilt z. B. das Autofahren ohne Benutzung der Sicherheitsgurte oder mit abgefahrenen Pneus, das Autofahren in betrunkenem oder bekifftem Zustand sowie das Überfahren von Rotlichtern oder Stopp strassen. Das Recht der Versicherung, Gelder zurückzufordern, nennt man Regressrecht. Ein Regress bei einer grossen Schadenssumme kann sehr teuer werden. Beispiel eines Regressfalles H. Muster rammt unter Cannabiseinfluss einen anderen Wagen von hinten. Die Fahrerin erleidet ein schweres Schleudertrauma mit lebenslanger Teil invalidität. Das Urteil vor Gericht lautet: fahrlässige schwere Körperverletzung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Fahren in bekifftem Zustand). Strafe Zu erwartende Versicherungsleistungen Regress wegen Grobfahrlässigkeit 20 Tage bedingt (Probezeit 2 Jahre), Busse Fr. 500.–, Übernahme Gerichtskosten Fr. 1800.– Fr. 1 350 000.– Heilungskosten, Erwerbsausfall, Haushaltschaden (Mutter/ Haus frau), Genugtuung, Anwaltskosten 20% der Versicherungsleistung: Fr. 270 000.– Beachtung verdient auch die Bonus-Malus-Regelung der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung: Wer unfallfrei fährt, wird bei allen Gesellschaften mit einer Prämienreduktion (Bonus) belohnt. Wer hingegen einen Unfall verursacht, wird einige Versicherungsklassen hinaufgestuft, sodass er als grösseres Versicherungsrisiko gilt und somit eine höhere Prämie bezahlen muss (Malus). Es lohnt sich deshalb oft nicht, kleinere Unfälle der Versicherung zu melden, da man sonst aufgrund der Bonus-Malus-Bewertung höhere Versicherungsprämien bezahlen muss. Die Bonusschutzversicherung schützt den im Prämienstufensystem erworbenen Bonus in der Haftpflichtversicherung. Dadurch kann eine Prämienerhöhung vermieden werden. Bonus – Malus Bonusschutzversicherung

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7 Aufgaben
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Erstellt von: Grace Osasogie Efe

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Inhalte des Arbeitsblatts

Übersicht aller Aufgaben und Lesetexte aus diesem Materialpaket.

Infoblatt / Fachtext

1. Sachversicherungen: Schutz für dein Eigentum

Sachversicherungen schützen dein persönliches Eigentum vor finanziellen Schäden. Hier die wichtigsten im Überblick: * **Kaskoversicherungen (Auto):** * **Teilkaskoversicherung:** Deckt genau definierte Schäden am eigenen Fahrzeug, z.B. durch Diebstahl, Elementarereignisse (Hochwasser, Hagel), Feuer, Glasbruch, Vandalenakte, Kollision mit Tieren oder Marder. Sie zahlt _nicht_ bei selbst verschuldeten Kollisionen. * **Vollkaskoversicherung:** Deckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Bei Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt. Bei Leasingfahrzeugen ist sie oft Pflicht. * **Gebäudeversicherung:** Obligatorisch in den meisten Kantonen für Haus- oder Eigentumswohnungsbesitzer. Deckt Schäden an Gebäuden und deren Bestandteilen durch Wasser, Feuer und Elementarereignisse. * **Hausratversicherung:** Deckt Schäden an beweglichen Gegenständen in deinem Haus oder deiner Wohnung, verursacht durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Diebstahl. Im Brandfall werden zerstörte Gegenstände zum Neuwert ersetzt. * **Wichtig: Unterversicherung vermeiden!** Wenn die versicherte Summe kleiner ist als der tatsächliche Neuwert des gesamten Hausrats, werden Leistungen im Schadensfall im Verhältnis zur Unterversicherung gekürzt. Es lohnt sich nicht, hier Prämien zu sparen.

2. Haftpflichtversicherungen: Schutz vor fremden Schäden

Wer einer Drittperson Schaden zufügt, haftet dafür (OR 41). Haftpflichtversicherungen übernehmen in solchen Fällen die entstandenen Schäden an Drittpersonen und/oder deren Sachen. * **Motorfahrzeughaftpflichtversicherung:** In der Schweiz obligatorisch. Übernimmt die finanziellen Folgen von Schäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum zufügst. * **Selbstbehalte:** Es gibt unterschiedliche Selbstbehalte: * **Junglenker:** Unter 25 Jahre alt, meist 1000 Franken. * **Neulenker:** Über 25 Jahre, aber weniger als zwei Jahre im Besitz des Führerausweises, meist 500 Franken. * **Übrige Lenker:** Über 25 Jahre und mindestens zwei Jahre im Besitz des Führerscheins, meist kein Selbstbehalt. * **Regressrecht:** Hat der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt (z.B. Fahren unter Alkohol, Überfahren von Rotlicht), muss die Versicherung zwar Geschädigte auszahlen, kann aber später einen Teil des Geldes vom Verursacher zurückfordern. * **Bonus-Malus-Regelung:** Unfallfreies Fahren wird mit Prämienreduktion (**Bonus**) belohnt. Unfallverursacher werden hochgestuft und zahlen höhere Prämien (**Malus**). Eine Bonusschutzversicherung kann den Bonus schützen. * **Rechtsschutzversicherung:** Kann sinnvoll sein, um sich gegen hohe Prozesskosten abzusichern. Sie übernimmt Abklärungen, stellt und bezahlt einen Anwalt und deckt Prozesskosten, z.B. nach einem Autounfall zur Klärung der Schuldfrage.

Aufgabenstellung (7 Aufgaben)

  1. Welcher der folgenden Schäden wird **nicht** von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt?
    • Schäden durch Hagel
    • Diebstahl des Fahrzeugs
    • Selbst verschuldete Kollisionsschäden
    • Glasbruch
  2. Ist eine Vollkaskoversicherung für ein Auto mit sehr geringem Zeitwert immer sinnvoll? Begründe kurz deine Antwort.
  3. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Schweizer Kantonen ___.
  4. Erkläre den Begriff "**Unterversicherung**" im Zusammenhang mit der Hausratversicherung und nenne eine mögliche Konsequenz.
  5. Ab welchem Alter gilt man in der Regel **nicht mehr** als Junglenker bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bezüglich des Selbstbehalts?
    • 20 Jahre
    • 25 Jahre
    • 30 Jahre
    • Keine Altersgrenze, nur Fahrpraxis ist relevant
  6. Was bedeutet das **Regressrecht** einer Versicherung und nenne zwei Beispiele für grobe Fahrlässigkeit, die zu einem Regress führen können.
  7. Wer unfallfrei fährt, wird bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Prämienreduktion (___) belohnt, während Unfallverursacher eine höhere Prämie (___) bezahlen müssen.