Inhalte des Arbeitsblatts
Übersicht aller Aufgaben und Lesetexte aus diesem Materialpaket.
Infoblatt / Fachtext
1. Wozu Buchführung in der Zahnarztpraxis?
Jede Zahnarztpraxis ist ein Unternehmen. Wie jedes Unternehmen muss auch eine Praxis genau wissen, wie viel Geld sie einnimmt, wofür sie Geld ausgibt und ob sie am Ende einen Gewinn oder Verlust macht. Die **Buchführung** (oder auch Buchhaltung) erfasst systematisch alle diese Geschäftsvorfälle. Ihre Aufgaben sind: **Dokumentation:** Alle geschäftlichen Vorgänge (z.B. Materialeinkauf, Patientenrechnung) werden lückenlos mit Belegen festgehalten. **Information:** Die Praxisleitung kann jederzeit sehen, wie die finanzielle Lage ist (z.B. wie hoch die offenen Rechnungen sind). **Kontrolle:** Man kann prüfen, ob wirtschaftlich gearbeitet wird oder wo Kosten zu hoch sind. **Grundlage für Steuern:** Das Finanzamt verlangt eine ordnungsgemäße Buchführung, um die Steuern (z.B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer) korrekt zu berechnen.
2. Die Grundlage: Konten und der Buchungssatz
Man kann sich die Buchführung wie ein großes Sortiersystem vorstellen. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei dafür vorgesehene „Sortierfächer“, die **Konten**, verteilt. Welches Konto man wofür benutzt, ist in einem **Kontenrahmen** (z.B. dem IKR) festgelegt. Es gibt verschiedene Arten von Konten: **Bestandskonten:** Beziehen sich auf das Vermögen (Aktivkonten, z.B. 2800 Bank, 0700 Praxisausstattung) und die Schulden (Passivkonten, z.B. 4400 Verbindlichkeiten). **Erfolgskonten:** Erfassen Aufwendungen (Aufwandskonten, z.B. 6300 Miete) und Erträge (Ertragskonten, z.B. 5100 Umsatzerlöse). Jede Buchung wird als **Buchungssatz** formuliert. Dieser folgt immer dem gleichen Prinzip: *SOLL an HABEN** * Im **Soll** steht immer das Konto, auf das „etwas fließt“ (z.B. Geld auf die Bank, Material ins Lager). * Im **Haben** steht immer das Konto, von dem „etwas wegfließt“ (z.B. Geld von der Bank, eine offene Rechnung wird bezahlt).
3. Umsatzsteuer und Vorsteuer
Fast alle Leistungen und Lieferungen unterliegen der Steuer. Hier müssen wir zwei Fälle unterscheiden: **Umsatzsteuer (USt):** Wenn die Praxis eine Leistung an einen Patienten verkauft (z.B. eine professionelle Zahnreinigung), muss sie auf den Nettopreis 19 % Umsatzsteuer aufschlagen. Diesen Betrag muss die Praxis an das Finanzamt abführen. Sie ist quasi nur eine „Sammelstelle“ für das Finanzamt. Gebucht wird auf das Konto **4800 Umsatzsteuer**. **Vorsteuer (VSt):** Wenn die Praxis selbst etwas einkauft (z.B. Büromaterial, zahnärztliche Instrumente), bezahlt sie ebenfalls Umsatzsteuer an den Lieferanten. Diese gezahlte Steuer darf die Praxis von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Man nennt sie deshalb **Vorsteuer**. Gebucht wird auf das Konto **2600 Vorsteuer**. *Beispiel:** Eine Praxis kauft Büromaterial für 100 € netto. | Position | Betrag | |---|---| | Nettowarenwert | 100,00 € | | + 19 % USt | 19,00 € | | **Rechnungsbetrag (Brutto)** | **119,00 €** | Der Buchungssatz lautet: `6800 Büromaterial 100,00 €` `2600 Vorsteuer 19,00 €` `an 4400 Verbindlichkeiten aLL 119,00 €`
4. Das musst du wissen
* Keine Buchung ohne Beleg! (Rechnung, Quittung, Kontoauszug) * Jeder Buchungssatz hat eine Soll- und eine Habenseite. * Die Summe der Beträge im Soll muss immer gleich der Summe im Haben sein. * Beim Verkauf von Leistungen fällt Umsatzsteuer (USt) an. * Beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen wird Vorsteuer (VSt) bezahlt. * Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG sind oft umsatzsteuerfrei, ästhetische Leistungen wie Bleaching hingegen nicht.
Aufgabenstellung (6 Aufgaben)
- Entscheide, ob folgende Aussage richtig oder falsch ist: Für jede Einnahme und Ausgabe in einer Praxis muss ein Beleg (z.B. eine Rechnung oder Quittung) vorhanden sein.
- Vervollständige den folgenden grundlegenden Satz der doppelten Buchführung: Gebucht wird immer nach dem Grundsatz „___ an ___”.
- Ordne den Konten die passende Kontenart zu.
- 2800 Bank
- 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- 6300 Miete
- 5100 Umsatzerlöse
- Bilde den korrekten Buchungssatz für den Einkauf des Büromaterials nach dem IKR.
Die Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Flinkhand kauft neues Druckerpapier und Toner für das Empfangsbüro. Die Rechnung vom Lieferanten „Büro-Blitz GmbH“ beläuft sich auf 119,00 € inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Praxis bezahlt die Rechnung nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (Kauf auf Ziel).
- Begründe aus kaufmännischer und steuerlicher Sicht, warum die Praxis für die PZR Umsatzsteuer abführen muss, für die medizinisch notwendige Zahnsteinentfernung jedoch nicht.
Eine Patientin fragt am Empfang, warum ihre professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 19 % Umsatzsteuer berechnet wird, während die jährliche Zahnsteinentfernung, die ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt, für sie umsatzsteuerfrei ist.
- Bilde den zusammengesetzten Buchungssatz für diesen Geschäftsfall.
Die Praxis Dr. Flinkhand erhält eine Sammelrechnung vom Dentaldepot „Zahnfee AG“. Darin enthalten sind Abformmaterialien im Wert von 400,00 € (netto) und neue Karteikarten für die Patientenverwaltung im Wert von 50,00 € (netto). Auf beide Posten werden 19 % USt berechnet. Die gesamte Rechnung wird auf Ziel gekauft.